PsIGa - Pflanzenschutz Informations- und Beratungssystem für Gartencenter
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Nutzungsbedingungen

In Abhängigkeit von der jeweiligen Nutzergruppe - beispielsweise Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Beratungsstellen, Pflanzenschutzmittelfirmen - ergeben sich wie nachfolgend dargelegt unterschiedliche Gebühren und Nutzungsentgelte. In allen Fällen wird seitens der Genossenschaft für die Nutzung von PslGa eine Sachkunde im Pflanzenschutz vorausgesetzt.

Gartenbauliche Unternehmen (Beispiele: Gartencenter, Gartenbaumschulen, Produktionsgärtnereien mit Verkauf, Floristengeschäfte, GaLaBau-Firmen)

Solche Unternehmen stellen einen Aufnahmeantrag, über den innerhalb der Genossenschaft abgestimmt wird. Zukünftige Genossen erwerben einmalig einen oder mehrere Anteile zu je 50,00 € (mindestens einen Anteil pro Filiale, in der PSIGA genutzt werden soll). Zusätzlich ist - jedoch erst ab dem 01. Juli 2018 - eine einmalige Aufnahmegebühr von 200,00 € zu entrichten. Das jährliche Nutzungsentgelt beträgt wie bei allen Mitgliedern der Genossenschaft 20,00 € pro Monat und Filiale und ist im Januar eines Jahres im Voraus zu zahlen. In der Aufnahmegebühr ist eine eintägige Schulung des Personals in Weihenstephan enthalten. Die Mitglieder der Genossenschaft nutzen PslGa in seinem vollwertigen Umfang zuzüglich neuer Inhalte und Entwicklungen.

 

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Bildungseinrichtungen, private und (halb-)staatliche Beratungsstellen (Beispiele: Meisterschulen, Gartenakademien, Universitäten, Beratungsringe, Landratsämter)

Solche Einrichtungen schließen mit der Genossenschaft einen jeweils einjährigen Nutzungsvertrag ab, der sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern nicht unter Beachtung einer Frist von drei Monaten eine schriftliche Kündigung ausgesprochen wird. Diese Einrichtungen nutzen PslGa in einem eingeschränkten Umfang, wobei im Vergleich zur vollwertigen Nutzung nur auf einige der zusätzlichen PslGa-lnhalte (Labor-Diagnose mit Falldatenbank, betriebsspezifische Pflanzenschutzmittellisten, Angaben zur Statistik) nicht zugegriffen werden kann.

 

Die zu entrichtende Höhe der Nutzungsentgelte richtet sich nach der Zahl der EDV-Plätze, von denen ein Zugriff erfolgen soll. Dieser beträgt für einen Platz 300,00 € pro Jahr, für 2-5 Plätze 400,00 € pro Jahr, für 6-10 Plätze 500,00 € pro Jahr; für über 10 Plätze fordern Sie bitte ein individuelles Angebot ein.

 

Berufsbildende Schulen zahlen abweichend von den genannten Kosten (und losgelöst der Anzahl an Arbeitsplätzen) stets nur ein Nutzungsentgelt von 50,00 € pro Jahr.

 

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Industrieunternehmen und größere Privatfirmen (Beispiel: Pflanzenschutzmittelfirmen)

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erstellen lhnen ein für ihre Bedürfnisse individuelles Angebot.

 

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